Vertragsabschluß Niedergrafschafter-kanuverleih (NKV)
Der Kanu-Mietvertrag gilt als abgeschlossen, wenn unser Angebot vom Kunden mündlich, per E-mail, Telefon oder Whatsapp angenommen und bestätigt wurde. Erfolgt eine Buchung für eine Gruppe, ist der Buchende für alle Mitglieder der Gruppe im Sinne dieser Vertragsbedingungen verantwortlich. Bedingung für den Vertrag ist die Volljährigkeit.
Leistungen, Abrechnung
Unsere Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot und die Preise verstehen sich als Endpreise.
.Wir erwarten die Zahlung unserer Leistungen am Tag der Tour in bar gegen Quittung.
Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Folgende Stornogebühren stellen wir in Rechnung:
bis zum 31. Tag vor Mietbeginn: 10 %
bis zum 16. Tag vor Mietbeginn: 30 %
bis zum 2. Tag vor Mietbeginn: 70 %
Rücktritt einen Tag vor oder direkt am Tag: 90 %
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde durch Nichterscheinen, Verspätungen (Toleranz 30 Min.) oder sonstigen Gründen die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Preisminderung.
Höhere Gewalt
Sollte durch Sturm, Hoch- oder Niedrigwasser oder sonstige unvorhersehbare höhere Gewalt die Leistung des Kanuvermieters "NKV" nicht erbracht werden, kann dieser vom Vertrag ohne Entschädigung bei Ankündigung zurücktreten. Ein eventuelles Ausweichen auf andere Gewässerabschnitte aufgrund von Pegelständen ist jedoch zulässig und kann kurzfristig entschieden werden. Wird die Mietdauer aufgrund höherer Gewalt vorzeitig beendet, ist eine Mietpreisminderung ausgeschlossen.
Ausschluss von Vermietung
Der Kanuvermieter "NKV" kann die Vermietung ausschließen, wenn den Anweisungen der Kundenbetreuer keine Folge geleistet wird oder gegen Gewässervorschriften verstoßen wird. Zusätzlich entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Dieses gilt auch für sichtlich Alkoholisierte vor Tourbeginn oder für Mieter, die in unseren Booten alkoholische Getränke mitführen.
Obliegenheiten des Kunden und Haftung
Der Kanuvermieter "NKV" haftet für die vertraglich vereinbarte Leistung bis zur Höhe des Vertragspreises. Mängel an der Leistung sind unverzüglich anzumelden und Ansprüche innerhalb von 4 Wochen in schriftlicher Form geltend zu machen. Der Kanuvermieter "NKV" haftet in keinem Fall für in Anspruch genommene Fremdleistungen.
Der Kunde ist während seiner Kanutour alleine verantwortlich und haftet für alle von ihm verursachten Schäden an Personen und Sachen, auch Dritten gegenüber. Für Schäden oder Verlust am Material des Kanuvermieters "NKV" trägt er alle Kosten zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Sorgfaltspflichten
Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände an und verpflichtet sich, diese entsprechend zurückzugeben. Bei verunreinigten Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, diese nach dem Gebrauch zu reinigen.
Gerichtsstand
Für Klagen gegen den Kanuvermieter "NKV" gilt ausschließlich der Gerichtstand . Es gilt ausnahmslos deutsches Recht.
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